Dokumentation: Texte der SAZ-Webseite

Seit Juni 2008 wird die SAZ-Seite komplett überarbeitet, die dort noch vorhandenen Texte dürften vermutlich irgendwann von der Seite genommen werden. Soweit sinnvoll, dokumentiere ich hier von mir zitierte Artikel und Passagen der SAZ-Seite, um den Stand zum Zeitpunkt meiner Kommentare zu dokumentieren.

 
DOKUMENTATION: SAZ-Webseite Januar 2009 - ??
 

Presse-Info zur Verleihung des SAZ-Medienpreises Alex 2009



Originaltext:
http://www.spieleautorenzunft.de/presse/Presseinfo_ALEX_Medienpreis.doc
Übersicht über Tsaziki-Artikel, die hierauf verweisen:

XX. MONAT XXXX ALEX - Neuanfang mit zwei Medienpreisen
 
 
DOKUMENTATION: www.spielblog.com/SAZ-Webseite 02.Juli 2008 - November 2008
 

Stellungnahme des SAZ-Verwaltungsrates zum Urheberrechtsurteil Knizia/Humboldt


      Das Urheberrecht gilt auch für Spiele

      Stellungnahme zum Fall Knizia ./. Humboldt

      Das Landgericht Mannheim hat in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil die Klage des Spieleautors Dr. Reiner Knizia gegen den Humboldt-Verlag wegen Übernahme einiger seiner Spiele in das Buch "Die große Humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele" von Hugo Kastner abgewiesen. Es handelt sich unter anderem um das Spiel "Heck-Meck". Dabei hat das Gericht sich auf den Standpunkt gestellt, dass Spiele grundsätzlich nicht hinsichtlich ihrer "Spielidee" durch das Urheberrecht geschützt werden, sondern allenfalls durch die Ausgestaltung und Ausformulierung der Spielregel (Az.: 7 O 240/07). Das Urteil ist rechtskräftig.

      Die Spieleautoren-Zunft bekennt sich zum Urheberrecht an Spielen und zu der seit Jahrzehnten national und international vollzogenen Praxis, Urheber- und Verwertungsrechte an neuen Spieldesigns vom Autor an den Verlag einzuräumen, insbesondere bei so genannten Autorenspielen. Unbeachtet vom Urteil des LG Mannheim besteht seit Jahrzehnten Einigkeit unter allen Beteiligten der Spiele-Branche, dass Spiele (urheberrechtlich) geschützt sind und Veröffentlichungen von Autorenspielen eine Einräumung von Nutzungsrechten durch den Spieleautor voraussetzen.

      Das Urheberrecht umfasst dabei auch das Spiel in seinem Spielablauf, also der Summe aller Spielmechanismen, ohne dass es auf das häufig beliebige Thema oder die Grafik ankommt. Das LG Mannheim hat diesen konkretisierten Spielablauf mit einer abstrakten, noch nicht konkretisierten Idee verwechselt und zum Schutz der Freiheit abstrakter Ideen einen Schutz für die Spielmechanismen abgelehnt. Dies mag darauf beruhen, dass die Mechanismen eines Spiels oder der gedankliche Inhalt eines Prototyps untechnisch als "Spielidee" bezeichnet wird.

      Die schöpferische Leistung des Spieleautors in der Erarbeitung des Spielablaufs ist wie das Verfassen eines Romans oder einer Story für eine Bildergeschichte die Grundlage für die Illustration und die Bearbeitung durch die Redaktion bis ein veröffentlichtes Gesamtprojekt entsteht. Wie Romane oder Kurzgeschichten gehören Spiele zum Kulturgut und stellen ihrem geistigen Inhalt nach ein Werk der Kunst, Literatur und Wissenschaft im Sinne des Urheberrechts dar, so auch der ehemalige Direktor des Max-Planck-Instituts Prof. Dr. Schricker GRUR Int. 2004, 200.

      Nach unserer Auffassung sind auch "kleinere" Spiele ebenso wie kurze Gedichte und kleine Musikstücke nach dem Maßstab der "kleinen Münze" urheberrechtlich geschützt. Die Schaffung eines gut funktionierenden Spiels mit wenigen Regeln erfordert häufig eine höhere geistige Leistung als das Erarbeiten eines komplexen Spiels. Die Arbeit nachfolgender Autorengenerationen wird nicht ungebührlich behindert, wenn man - wie im Schutz des geistigen Eigentums allgemein üblich - bei Werken geringerer Schöpfungshöhe den Schutzumfang proportional begrenzt, also keine einzelnen Spielmechanismen unter Schutz stellt, sondern nur den Spielablauf als solchen in der Summe aller verwendeten Spielmechanismen.

      Die Spieleautoren-Zunft begrüßt ausdrücklich, dass über und von Spielen in der Presse und in Büchern berichtet wird und in der weit überwiegenden Zahl der Fälle die Respektierung des geistigen Eigentums selbstverständlich ist. Dies gilt auch und vor allem in der Zusammenarbeit zwischen Spieleautor und Verlag sowie untereinander. Unabhängig vom per Gericht entschiedenen Einzelfall sind Übernahmen geistiger Schöpfungen und der damit einhergehende Eingriff in die Rechte der Spieleautoren als Urheber dagegen nicht akzeptabel.

      Deshalb werden wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Werke der Spieleautoren als urheberrechtlich geschützte Werke anerkannt werden - unabhängig von einer Einbettung in ein Thema und eine Illustration durch geschätzte Grafiker.

      Vorstand und Verwaltungsrat der Spieleautoren-Zunft e.V. Stuttgart, den 2. Juli 2008


Originaltext: Der SAZ-Blog www.spielblog.com wurde von der SAZ eingestellt
Übersicht über Tsaziki-Artikel, die hierauf verweisen:

10. August 2008 Zum Urteil Knizia ./. Humboldt
XX MONAT 2009 www.spielblog.com 'aus Kostengründen' klammheimlich eingestellt
 
 
DOKUMENTATION: SAZ-Webseite 08. Juli 2008 - November 2008
 

SAZ-Pressemitteilung zum Urteil Knizia/Humboldt




Originaltext: http://www.spieleautorenzunft.de/presse/SAZ_PI_08-07-2008.pdf und
http://www.spielbox.de/pdf/SAZ_PI_0807-1.pdf
Übersicht über Tsaziki-Artikel, die hierauf verweisen:

10. August 2008 Zum Urteil Knizia ./. Humboldt
XX MONAT 2009 www.spielblog.com 'aus Kostengründen' klammheimlich eingestellt
 
 
DOKUMENTATION: SAZ-Webseite 12.September 2007 - August 2009
 

Stellungnahme des SAZ-Vorstandes zum Artikel von Günter Cornett "SAZ contra Presse- und Meinungsfreiheit"


      12.09.2007

      Stellungnahme

      Stellungnahme des SAZ-Vorstandes zum Artikel von Günter Cornett "SAZ contra Presse- und Meinungsfreiheit" (www.spieleautorenseite.de)

      Im Februar 2007 hat es in einer öffentlichen Verwaltungsratssitzung eine Abstimmung über eine Abmahnung gegen Günter Cornett gegeben. Die Abstimmung wurde jedoch nie zu einem Beschluss, da sich die Teilnehmer der Sitzung anschließend darauf einigten, dass ein Gespräch mit Günter Cornett geführt werden solle.

      Eine Abmahnung ist ein im Vereinsrecht verankertes demokratisches Recht, zu dem es keines konkreten Grundes bedarf. Hierzu reicht die Begründung "vereinsschädigendes Verhalten" aus. Somit war auch für den Beschluss, auf eine Abmahnung zu verzichten, nicht ausschlaggebend, dass es keine konkreten Gründe gebe, wie Günter Cornett behauptet, sondern, dass die an der Sitzung beteiligten der Meinung waren, mit einem Gespräch strittige Punkte klären zu können.

      Dass der Vorstand Hoffnung auf eine Zusammenarbeit hatte, zeigt die Tatsache, dass er Günter Cornett gefragt hat, ob er wieder die Funktion des Webmasters übernehmen wolle, was Günter sofort annahm.

      Gleichwohl kann und will der Vorstand Günter Cornetts Forderung nach einer öffentlichen Entschuldigung für die "Abmahn-Abstimmung" nicht nachkommen. Der Vorstand respektiert die Meinung aller Mitglieder, ob sie nun für oder gegen eine Abmahnung gestimmt haben.

      Der Vorstand bedauert, dass Günter Cornett zu der "Abmahn-Abstimmung" zu einem Zeitpunkt an die öffentlichkeit geht, wo sein Wissensstand auf einem Niveau ist, dass er darüber nur verfälschend berichten kann. Um Günter Cornett die Gelegenheit zu einem Gespräch zu geben, hatte der Vorstand im August beschlossen, eine so genannte Große Runde in Essen einzuberufen. Dort sollte die Zusammenarbeit mit dem AK Medienpreis, die mögliche Fortsetzung der Arbeit als Webmaster besprochen werden sowie die Möglichkeit bestehen, über zurück liegende Streitigkeiten zu sprechen. Der Vorstand hatte, um dieses Gespräch nicht vorzeitig zu belasten, darum gebeten, dass sich die Beteiligten mit einseitigen Versionen bis zu diesem Gespräch zurück halten.

      Der Vorstand bedauert, dass Günter Cornett nun den Streit zu einer öffentlichen Auseinandersetzung machen will und damit eine Lösung der Streitpunkte in die Ferne rückt.

      Richtig ist in Günter Cornetts Bericht, dass der Vorstand eine Impressumsänderung beschlossen hat, da der Vorstand grundsätzlich der Meinung ist, dass nicht der Webmaster, sondern der Vorstand rechtlich für alle Publikationen eines Vereins verantwortlich sein müsse. Der Vorstand bedauert, dass Günter Cornett in seinem Bericht verschweigt, dass er selbst aus freien Stücken daraufhin sofort sein Amt als Webmaster aufgekündigt hat und damit der Eindruck entsteht, dass der Vorstand ihm dieses Amt entzogen habe.

      Der Vorstand wird sich aus der Debatte, die Günter Cornett offensichtlich anstrebt, weitgehend zurück halten, da er diese Debatte erstens als schädlich für die SAZ ansieht und zweitens um die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen.
      Der Vorstand befürchtet, dass die von Günter Cornett angestrebte Debatte ansonsten ausufert, die weder für die SAZ noch für Günter Corenett dienlich wäre.

      Der Vorstand wird sich auch an einer Debatte über Presse- und Meinungsfreiheit nicht beteiligen, da Günter Cornetts Berichterstattung nicht frei und unabhängig ist. Die Aufgabe der freien Presse besteht darin, objektiv und unabhängig zu berichten. Daher ist es ein ehernes Gesetz, dass ein Journalist niemals in eigener Sache berichtet. Günters Recht auf Meinungsfreiheit sei unbenommen. Da es jedoch ausschließlich um - für die öffentlichkeit wenig ergiebige und schwer nachvollziehbare - interne Streitigkeiten und Strukturprobleme geht, hält der Vorstand eine interne Klärung, zu der er jederzeit bereit war und diese Bereitschaft auch Günter mitgeteilt hat, für besser und effektiver.


      Originaltext (September 2007 bis August 2009): http://www.spieleautorenzunft.de/news_cornett.html
      Übersicht über Tsaziki-Artikel, die hierauf verweisen:

      10. Oktober 2007 SAZ-Vorstand: eine Abmahnung braucht keinen konkreten Grund

 

DOKUMENTATION: SAZ-Webseite 3.Juli 2006 - ?? 2008
 
      Impressum seit 3. Juli 2006:

      www.spieleautorenzunft.de
      www.s-a-z.de

      Sind Domains zu einer Internetpräsenz, die von der Spieleautorenzunft e.V. betrieben wird.

      Der Inhaber der Webseite ist die Spieleautorenzunft e.V., vertreten durch den Vorstand [Seite mit Daten zum Vorstand verlinkt]. Die SAZ trägt die volle Verantwortung für den Inhalt dieser Seite (verantwortlich gemäß MDStV; V. i. S. d. P.) und ist auch der alleinige Betreiber dieser Webseite.

Impressum seit 2.Hälfte 2006:


      www.spieleautorenzunft.de

      Ist eine Domain zu einer Internetpräsenz, die von der Spieleautorenzunft e.V. betrieben wird. Der Inhaber der Webseite ist die Spieleautorenzunft e.V., vertreten durch den Vorstand [Seite mit Daten zum Vorstand verlinkt].

      Der SAZ-Vorstand trägt die volle Verantwortung für den Inhalt dieser Seite (verantwortlich im Sinne des §5 TMG, §11 RfStV) und ist auch der alleinige Betreiber dieser Webseite.

      Adresse:
      SAZ-Geschäftsstelle
      Heinestraße 169
      D-70597 Stuttgart

      Tel: 49-6221-874882
      E-Mail: geschaefsstelle@spieleautorenzunft.de

Originaltext: http://www.spieleautorenzunft.de/deutsch/kontakt/index_impressum.htm

Impressum auf neuer SAZ-Webseite (seit Juni 2008)
Übersicht über Tsaziki-Artikel, die hierauf verweisen:

5./6. September 2007 SAZ contra Presse- und Meinungsfreiheit
 

DOKUMENTATION: SAZ-Webseite September 2006 - ?? 2008
 

SAZ-Text über Alex Randolph

      Alex Randolph
      Alex Randolph 04.05.1922 - 27.04.2004

      Alex Randolph gehörte zur ersten Generation professioneller Spieleautoren. Seine außergewöhnliche kreative Schaffenskraft zeigt sich in über hundert veröffentlichten Spielen bei kleinen und großen Verlagen. Millionen von Menschen spielen bis heute Twixt, Hol's der Geier, Sagaland, Inkognito, Rasende Roboter oder Tempo, kleine Schnecke und viele andere Randolph-Spiele.

      Nicht nur mit seinen Spielen, auch mit seiner großartigen Persönlichkeit hat Alex Randolph Menschen zusammen gebracht. Als Spieleautor sowie als Philosoph, Kosmopolit, Industriedesigner und vor allem neugieriger und wacher Mensch war er stets ein Forscher auf spielerischem und menschlichem Gebiet. Mit seinen poetischen Aussagen über das Wesen des Spiels hat er viele, vor allem jüngere Spieleautoren zum Nachdenken angeregt.

      Zeit seines Lebens hat sich Alex Randolph engagiert für die Belange der Spielautoren eingesetzt und 1991 die Spieleautorenzunft SAZ mitgegründet.

      Mit ihrem Medienpreis ALEX möchte die Spieleautorenzunft SAZ Alex Randolph von Herzen danken und diesem herausragenden Menschen dauerhaft Ehre erweisen.
       

Seit Juni 2007 Darstellung auf eigener Seite mit eigenem Menüpunkt:
http://www.spieleautorenzunft.de/deutsch/alex/alexrandolph.htm

ALEX-Bereich auf neuer SAZ-Webseite (Juni 2008-November 2008)
Übersicht über Tsaziki-Artikel, die hierauf verweisen:

29. August 2006 Der ALEX - ein Medienpreis?
30. September 2006 Informationsquellen über Alex Randolph
 

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